Kraftfahrer im Güterverkehr, die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben, sind verpflichtet, ihre Weiterbildung bis spätestens zum 10.09.2014 abgeschlossen zu haben.
Für Kraftfahrer im Personenverkehr beginnt die Weiterbildungspflicht bereits ein Jahr früher. Wer seinen Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben hat, muss seine Weiterbildung bis zum 10.09.2013 abgeschlossen haben.
Für beide Berufsgruppen gilt, dass die Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren wiederholt werden muss.
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden, die en bloque, also innerhalb einer Woche, oder als fünf einzelne Module von jeweils 7 Zeitstunden über die fünf Jahre verteilt, belegt werden können. Bei der Belegung von Modulen kann zeitlich variiert werden, eine Reihenfolge ist ebenso wenig vorgeschrieben wie die Wahl des Weiterbildungsanbieters. Wichtig ist lediglich, dass Sie alle Module innerhalb von 5 Jahren absolviert haben. Dokumentiert wird dies mit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein.
In unserem Bildungszentrum bieten wir regelmäßig sowohl die modulare als auch die Blockweiterbildung an. Auf Wunsch und nach Vereinbarung führen wir beide Varianten der Weiterbildungen auch als Inhouse-Gruppenschulungen durch
| Weiterbildungsmodule für | ||
| M | Kraftfahrer im Güterverkehr | Kraftfahrer im Personenverkehr |
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